Nach dem Bekanntwerden von Fällen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen durch Ordensleute hatte die Vereinigung deutscher Ordensobern bereits im Jahr 2003 Leitlinien zum Umgang und zur Aufarbeitung erlassen. Anfang 2010 haben die neu bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs bzw. sexualisierter Gewalt zu einer breiten öffentlichen Debatte geführt. In enger Abstimmung mit der Deutschen Bischofskonferenz hat die DOK die Regelungen 2010, 2014 und 2020 überarbeitet und den Oberen der Ordensgemeinschaften in Deutschland zur Inkraftsetzung empfohlen. Die Gleichwertigkeit der jetzigen Ordnung zur bischöflichen Ordnung wurde am 26. August 2020 durch die Deutsche Bischofskonferenz festgestellt.
Darüber hinaus wurden die Bemühungen um Aufarbeitung und Maßnahmen zur Prävention verstärkt. Die DOK war am Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ beteiligt und ist bezüglich der Umsetzung seiner Ergebnisse mit den beteiligten Bundesministerien im Gespräch.
Dokumente

Institutionelles Schutzkonzept des Deutsche Ordensobernkonferenz e. V.
Stand: 24.10.2023
Kontakt- und Anlaufstellen
- Ansprechpersonen von Ordensgemeinschaften in Fällen von sexuellem Missbrauch (Übersicht wird regelmäßig aktualisiert)
- Deutsche Bischofskonferenz: Beauftragte der Diözesen
- Deutsche Bischofskonferenz: Themenseite „sexueller Missbrauch“
- Anlaufstelle für Frauen, die als Erwachsene im kirchlichen Raum Gewalt erfahren haben.
www.gegenGewalt-anFrauen-inKirche.de
Im Folgenden verweisen wir zudem auf einige Internetseiten außerhalb des kirchlichen Kontextes, die für Betroffene von Interesse sein könnten:
Zartbitter e.V.
Zartbitter ist eine unabhängige Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Zartbitter e.V.UBSKM
Die Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist das zentrale Informationsportal für das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland. Das Portal gibt Einblick in die Arbeit des UBSKM, dokumentiert Aktivitäten sowie Entwicklungen und bietet zahlreiche Informationen und Hilfestellungen für Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und Interessierte.
UBSKMGottesSuche
GottesSuche ist ein Portal für Betroffene im kirchlichen Umfeld. Neben religiösen Themen im Zusammenhang von Gewalterfahrungen bietet die Website auch eine Chronik von Ereignissen sowie zahlreiche aktuelle Hinweise auf Presseberichte und Filme zum Thema. Außerdem enthält die Seite eine Vielzahl von Links auf weitere themenbezogene Seiten.
GottesSucheUnabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften
Im Herbst 2020 wurde durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) ein Konzept erarbeitet, wie die Ordensgemeinschaften, die in der Deutschen Ordensobernkonferenz organisiert sind, in der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen unterstützt werden können. Das Konzept wurde am 17. Mai 2021 mit einer gemeinsamen Erklärung verbindlich in Kraft gesetzt:
Gemeinsame ErklärungAufgaben des Ausschusses
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung wurde ein Ausschuss unabhängiger Aufarbeitung berufen, der sich im März 2022 konstituiert hat und nachfolgende Aufgaben unabhängig von Weisungen wahrnimmt:
- Beratung der Ordensgemeinschaften im Prozess der unabhängigen Aufarbeitung,
- Erarbeitung angemessener konzeptioneller Ansätze zur Aufarbeitung (Projektdesign),
- Beratung zu möglichen unabhängigen Aufarbeitungsteams in Ordensgemeinschaften,
- Begleitung des gesamten Aufarbeitungsprozesses u. a. durch Zwischen- und Endberichte,
- Begleitung und Einschätzung der Berichte vor deren Veröffentlichung,
- Beratung in Konfliktfällen und der
- Wahrnehmung und auf Wunsch Weiterleitung von Anliegen einzelner Betroffener oder Betroffenengruppen an zuständige interne und unabhängige Ansprechpersonen.
Kontakt zum Ausschuss
Vorsitzende Dr. Andrea Schleu
Stellvertreter Dr. Robert Köhler
Maria Hanisch
Matthias Nitsch
Prof. Dr. Martin Rehak
Sr. Marie-Pasquale Reuver OSF
Der Ausschuss versteht sich als nicht hierarchisches Team.
Im Ausschuss sind u. a. folgende Qualifikationen vertreten: Organisationsberatung, Supervision, Coaching, Projektentwicklung, Fachberatung zu sexualisierter Gewalt, Psychologie, Sozialpsychologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Traumatherapie, Kirchenrecht, Theologie sowie der Blick aus der Betroffenenperspektive.
Der Ausschuss ist über ausschuss@aufarbeitung-orden.de erreichbar.
aufarbeitung-orden.deDer Ausschuss wird durch ein Mandat der jeweiligen Ordensgemeinschaft tätig, die Mitglieder sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Jede Ordensgemeinschaft trägt die Verantwortung für ihren Aufarbeitungsprozess. Am 5. Oktober 2022 hat der Ausschuss einen Aufruf zur Vernetzung an Betroffene von sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften veröffentlicht.
Gemeinsamen Erklärung zu Aufarbeitung
Auszug aus der gemeinsamen Erklärung zur Aufarbeitung:
1. Die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, auch in Verbindung mit anderen Formen physischer, psychischer und spiritueller Gewalt, liegt primär in der Verantwortung der oder des jeweiligen Höheren Oberin/Höheren Oberen. Aufarbeitung meint die Erfassung von Tatsachen und Folgen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen (und schutzbefohlenen Erwachsenen) in den jeweiligen Einrichtungen, die Identifikation von systemischen Strukturen in den Ordensgemeinschaften, die solche Taten ermöglicht, erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert haben sowie den administrativen Umgang mit Täter_innen und Betroffenen.
2. Die Aufarbeitung soll einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten, Betroffene an diesen Prozessen beteiligen und ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen ermöglichen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gezogen und ein Beitrag zur gesamten kirchlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung geleistet werden.
Leistungen für Betroffene
Kirchliches Hilfesystem
Um von sexualisierter Gewalt bzw. sexuellem Missbrauch Betroffenen möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe anbieten zu können, haben Deutsche Bischofskonferenz und Deutsche Ordensobernkonferenz seit März 2011 Regelungen getroffen. Die Komponenten des bisherigen Leistungsmodells (materielle Anerkennung des Leids in Form einer einmaligen Zahlung, Erstattung von Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung) hatten das Ziel, zur Heilung beizutragen.
Materielle und immaterielle Hilfen sollen zum Ausdruck bringen, dass die Kirche das Leid und die Verwundungen anerkennt, die Betroffenen zugefügt wurden. Zum ersten Januar 2021 wurde das Verfahren zur Anerkennung des Leids seitens der Deutschen Bischofskonferenz weiterentwickelt. Viele Ordensgemeinschaften haben sich dem erweiterten Verfahren angeschlossen. Eine Übersicht aller der DOK bekannten Ordensgemeinschaften, die sich am Verfahren beteiligen und ihrer Ansprechpersonen, finden Sie hier. Die Liste wird stetig aktualisiert.
Ansprechpersonen von Ordensgemeinschaften für Verdachtsfälle sexuellen MissbrauchsDie Internetseite der unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) finden Sie hier.
Betroffene, die sich an (bisher) nicht teilnehmende Ordensgemeinschaften wenden möchten, nehmen ggf. bitte direkt Kontakt mit der jeweiligen Ansprechperson oder der jeweiligen Ordensleitung auf (s. Liste hier).
AnsprechpersonenErgänzendes Hilfesystem
Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) wurde auf Basis der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch (RT KM) entwickelt. Im Abschlussbericht des RT KM heißt es hierzu: „Der Runde Tisch fordert den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern und den betroffenen Institutionen zugunsten der Betroffenen sexualisierter Gewalt bzw. sexuellen Missbrauchs ein ergänzendes Hilfesystem einzurichten. Es soll die Aufgabe haben, noch andauernde Belastungen als Folgewirkung des Missbrauchs auszugleichen bzw. zu mildern. Leistungen aus diesem Hilfesystem sollen durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium bewilligt werden („Clearingstelle“). Das Hilfesystem soll das bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme nicht ersetzen, sondern ergänzen.“ Das Ergänzende Hilfesystem besteht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch und aus dem EHS-Institutioneller Bereich. In diesem institutionellen Bereich beteiligen sich im Rahmen der katholischen Kirche auch die Ordensgemeinschaften. Die Antragsfrist läuft für den Bereich der Ordensgemeinschaften bis zum 31. Dezember 2026.
fonds-missbrauch.de/antragstellungPrävention sexualisierter Gewalt
Unser Handeln als Ordensgemeinschaften ist unserer christlichen Grundhaltung verpflichtet, die geprägt ist von Respekt vor dem Nächsten, Achtung vor der Würde des Anderen und dem Schutz der Schwächeren.
Auf der Mitgliederversammlung im Juni 2014 hat die Deutsche Ordensobernkonferenz eine Rahmenordnung zur Prävention sexuellen Missbrauchs verabschiedet. Diese wurde 2020 aktualisiert und den Oberen der Ordensgemeinschaften in Deutschland zur Inkraftsetzung empfohlen.
Rahmenordnung zur Prävention sexuellen Missbrauchs 2020Präventionsarbeit ist ein Grundprinzip pädagogischen Handelns, das in allen Maßnahmen und Aktivitäten der ordensgetragenen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen integriert sein muss. Wichtigste Aufgaben sind die deren Begleitung bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie der Schutz und die Förderung des Kindeswohls. Wirksame Prävention muss sensibilisieren und befähigen, bei psychischen und physischen Grenzverletzungen aktiv für den Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen einzutreten. Ziele von Präventionsmaßnahmen:
- Verminderung des Risikos sexueller Übergriffe/sexualisierter Gewalt in ordensgetragenen Einrichtungen und durch Ordensangehörige sowie durch Minderjährige sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene untereinander,
- Unterstützung von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen, wenn sie sexuelle Übergriffe zurückweisen und sich dagegen zur Wehr setzen,
- Erkennen und Abbauen der besonderen Risikofaktoren des jeweiligen Arbeitsfeldes, die Täter und Täterinnen für die sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Jungen sowie jungen Frauen und Männern nutzen,
- Befähigung der Erwachsenen, bei beobachteten Grenzverletzungen wirksam einzugreifen,
- Schutz der Betroffenen sexualisierter Gewalt und Reduzierung des Risikos einer weiteren Traumatisierung, wenn Betroffene Hilfe suchen.
Die bereits vorhandenen Präventionsmaßnahmen und -konzepte in ordensgetragenen Einrichtungen werden derzeit überarbeitet und weiterentwickelt. Bereits vorhandene Beispiele stellen die Präventionsrichtlinien der Salesianer, eine Handreichung zur Prävention der Steyler Missionsschwestern, das Präventionskonzept des Canisius-Kollegs oder der Leitfaden zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche des Aloisiuskollegs Bonn-Bad Godesberg dar. Im August 2018 erschien zudem das audio-visuelle Präventionsprojekt „Cautela! Prävention stärken – Heilung fördern“, das von den Loyola-Productions Munich produziert wurde; es handelt sich um ein Lernprogramm, das für Missbrauch und Mobbing sensibilisieren und so mithelfen will, die Würde und Unversehrtheit junger Menschen zu schützen. Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) unterstützt die Erarbeitung und flächendeckende Einführung von Standards für die Präventionsarbeit durch staatliche und kirchliche Stellen. Folgende Prämissen sind dabei besonders im Blick:
- Träger und Einrichtungsleitung sind verantwortlich dafür, dass in den Einrichtungen Strukturen bestehen, die Gefährdungsmomente minimieren; Präventionsmaßnahmen werden in das Qualitätsmanagement von Einrichtungen implementiert. Ordens- und Einrichtungsleitungen sind auf den Umgang mit Verdachtsfällen und erwiesenen Fällen vorbereitet.
- Verhaltensregeln und ggf. diesbezügliche Dienstanweisungen sowie die Sanktionen bei Nichteinhaltung werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gemacht.
- Kinder und Jugendliche sind über ihre Rechte zur Selbstbestimmung informiert und für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert. Beschwerdewege sind transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar.
- Es braucht verbindliche Verfahrensregeln und Einstellungsvoraussetzungen für die Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; der Träger sorgt für regelmäßige Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden zum Thema „sexueller Missbrauch Minderjähriger“.
- Entsprechende ordenseigene Leitfäden zur Prävention werden sämtlichen Ordensmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Die Ordensleitung trägt dafür Sorge, dass – ggf. in eigenen Veranstaltungen – Gelegenheit für die Ordensmänner bzw. Ordensfrauen besteht, sich sachgerecht mit dem Thema Prävention sexuellen Missbrauchs bzw. sexualisierter Gewalt auseinandersetzen zu können.
- Die Aus- und Fortbildung von Ordensmitgliedern, Führungskräften in Einrichtungen sowie allen im kinder- und jugendnahen Bereich sowie mit schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen tätigen Personen sollte kontinuierliches Anliegen der Ordensleitung sein.
Unter dem Motto „Augen auf“ hat die Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten Leitprinzipien für die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der katholischen Kirche in Deutschland herausgegeben. Das Dokument steht auf dbk.de zum Download zur Verfügung. Kontaktadresse im DOK-Generalsekretariat zum Themenkomplex Prävention sexualisierter Gewalt: info@orden.de .
Nachrichten
Mitgliederbefragung der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK)
Veröffentlichung der Ergebnisse zum Thema „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Ordensangehörige sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Prävention“
Die DOK hat am 26. August 2020 die Ergebnisse einer Befragung unter ihren Mitgliedern zum Thema „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Ordensangehörige sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Prävention“ veröffentlicht.
Ergebnisse der Befragung (2020)





