Als Missionskräfte gelten deutsche Mitglieder geistlicher Gemeinschaften mit Sitz in Deutschland, die in Afrika, Asien, Ozeanien, Westaustralien, Lateinamerika sowie in Mittel- und Osteuropa im missionarischen Dienst für einen längeren Zeitraum (in der Regel mindestens für drei Jahre) tätig sind.
Gleichgestellt sind Missionskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Zentrale außerhalb Deutschlands ihren Sitz hat, und deutsche Missionskräfte, die die Staatsangehörigkeit des Einsatzlandes angenommen haben, sowie deutsche Laien-Missionskräfte, die im direkten Dienst einer geistlichen Gemeinschaft oder Diözese stehen, ebenso deutsche Fidei-Donum-Priester, die in einem deutschen Bistum oder in einem Bistum des Einsatzlandes inkardiniert sind.
Folgende Förderungen sind möglich:
Reisekosten-Beihilfe für Missionskräfte
Missionskräfte erhalten nach drei Jahren einen Reisekostenzuschuss zu den Flugkosten von 100%.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme: Der/ Die Antragssteller/in muss bei der DOK als Missionskraft gemeldet sein und zum förderfähigen Personenkreis gehören. Reisekosten bei Erstausreise werden nicht gefördert. Es werden nur direkte Flugreisen zwischen Einsatzland und Deutschland gefördert, nicht jedoch Transitkosten vom und zum Flugplatz.
Es wird empfohlen Flüge über RATPIM in Aachen zu buchen. Anträge dazu müssen bis 31.08.2022 bei Missio Aachen eingereicht werden.
Bitte beachten:
Ab 1. September 2022 sind die Anträge bei der Deutschen Ordensobernkonferenz einzureichen. Zudem wurden die Richtlinien für die Reisekostenerstattung geändert. Richtlinien und Formulare sind hier zu finden:
Begrüssungsgeld
Missionskräfte, die zum Heimaturlaub anreisen, können bei der DOK ein einmaliges persönliches Begrüßungsgeld von 150,- € beantragen. Die Mittel dazu stellt MISSIO zur Verfügung.
Projektförderung
Deutsche Missionskräfte, die bei dem DOK Deutschen Ordensobernkonferenz e.V. (DOK) gemeldet sind, können für Kleinprojekte in sozioökonomischen, soziokulturellen und ökologisch-nachhaltigen Bereichen einen Zuschuss bei der DOK beantragen. Ebenfalls können einheimische Missionskräfte gefördert werden, die von den bei der DOK registrierten missionierenden Orden gemeldet werden.
Anträge sind beim Generalsekretariat der DOK (Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn) zu stellen. Antragssprache ist deutsch. Die Mittelvergabe erfolgt durch den Vergabeausschuss der DOK. Sollte die Zahl der Anträge größer sein als die Summe der verfügbaren Mittel, müssen Prioritäten bei der Auswahl von förderfähigen Projekten getroffen werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung durch die DOK.
Weitere Informationen zum Download
Altersversorgung deutscher Missionskräfte
Für Gemeinschaften, die die Versorgungslast oder die Pflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für ihre deutschen Ordensmitglieder oder Laienmissionare zu tragen haben, stellt die DOK aus kirchlichen Haushaltsmitteln auf Antrag Beihilfen zur Verfügung. Anträge dazu stellt die jeweilige Leitung der Ordensgemeinschaft halbjährlich an das Generalsekretariat der DOK auf vorbereiteten Formularen.
Die bereitgestellten Beihilfen müssen entsprechend den geltenden Richtlinien an die gesetzliche oder eine private Rentenversicherung weitergegeben werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Beihilfen ist nachzuweisen und wird von Zeit zu Zeit vom Prüfungsamt des Verbandes der Diözesen Deutschlands bei den Gemeinschaften überprüft.
Die Höhe der Beihilfen wird halbjährlich neu festgelegt und entspricht jenem Rentenversicherungsbeitrag, der im Falle einer Nachversicherung der Missionskraft in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen wäre.
Antragsformular Altersversorgung 1. Halbjahr 2025 folgt Anfang des Jahres 2025.
Antragsformulare zum Download
Härtefallregelungen
In besonderen Härtefällen, bei denen eine entsendende Ordensgemeinschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre älteren Missionskräfte nach wenigstens 20-jährigem missionarischen Einsatz im Alter zu versorgen, ist eine Gewährung von Beihilfen aus kirchlichen Haushaltsmitteln auf Befürwortung des DOK-Verteilerausschusses und nach Zustimmung des Verbandes der Diözesen Deutschlands möglich.
In akuten sozialen Notlagen deutscher Missionskräfte kann die DOK auf Antrag eine einmalige Beihilfe aus einer internen Rücklage für Härtefälle gewähren, sofern nach Ausschöpfen aller Versicherungsleistungen die entsendende Ordensgemeinschaft nicht in der Lage ist, die anfallenden Kosten selbst zu tragen. Für Fidei-Donum-Priester gibt es einen separaten Sozialfonds. Auskünfte darüber erteilt ADVENIAT.

