{"id":28,"date":"2025-12-12T14:16:57","date_gmt":"2025-12-12T13:16:57","guid":{"rendered":"https:\/\/test-wuwei.de\/orden-ruach\/?page_id=28"},"modified":"2025-12-12T14:16:57","modified_gmt":"2025-12-12T13:16:57","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/test-wuwei.de\/orden-ruach\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"gb-text\">RUACH &#8211; bildung der ordensleute<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Rechtstr\u00e4ger\/ Geltungsbereich<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V. mit Sitz in Bonn ist Rechtstr\u00e4ger der Bildungseinrichtung \u201eRUACH \u2013 bildung der ordensleute\u201d, im Weiteren kurz \u201eRUACH\u201c genannt.<br>2. Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Rechtsgesch\u00e4fte von RUACH mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von RUACH-Veranstaltungen \u2013 nachfolgend \u201eTeilnehmende\u201d genannt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Vertragsschluss<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch RUACH zustande. Wird bei schriftlicher Anmeldung bzw. Anmeldung per E-Mail die Annahme von RUACH nicht ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, so kommt der Vertrag mit der Aush\u00e4ndi-gung der Anmeldebest\u00e4tigung zustande.<br>2. Zum Beleg erhalten die Teilnehmenden bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung eine Anmeldebest\u00e4tigung. Dies kann auch in Textform erfolgen. Die Anmeldebest\u00e4tigung ist nicht \u00fcbertragbar.<br>3. Die Vertr\u00e4ge werden unter der Bedingung geschlossen, dass die von RUACH vorgesehene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Leistungsumfang und Anmeldung im Tagungshaus<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Umfang der Leistungen von RUACH ergibt sich aus der Beschreibung im Jahresprogramm sowie der im Internet ver\u00f6ffentlichten Fassung der Veranstaltungsausschreibung.<br>2. Mit der Anmeldung f\u00fcr eine Veranstaltung wird das Sekretariat von RUACH \u2013 sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes angegeben ist \u2013 gleichzeitig beauftragt, Unterkunft und Verpflegung im Tagungshaus w\u00e4hrend dieser Zeit auf Rechnung des\/der<br>Teilnehmenden verbindlich zu buchen. Informationen zu den anfallenden Kosten im Tagungshaus finden sich zudem in der jeweiligen Kursausschreibung. Die genauen Konditionen f\u00fcr Unterkunft und Verpflegung k\u00f6nnen im jeweils angegebenen Tagungshaus oder beim RUACH-Sekretariat erfragt werden. Der\/die Teilnehmende erkennt mit seiner\/ihrer Anmeldung die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, aktuellen Preise und R\u00fccktrittsregelungen des jeweiligen Tagungshauses an. Werden hinsichtlich Unterkunft und Verpflegung von Seiten des\/der Kursteilnehmenden Abweichungen notwendig (fr\u00fchere\/sp\u00e4tere An- oder Abreise, Vers\u00e4umnis, Di\u00e4t etc.), vereinbart diese\/r diese mit dem Tagungshaus pers\u00f6nlich. Das RUACH-Sekretariat wird \u00fcber die mit dem Tagungshaus getroffenen Abweichungen informiert.<br>3. Weitere Details und die M\u00f6glichkeit von Sondervereinbarungen k\u00f6nnen im Sekretariat von RUACH sowie bei den Verantwortlichen f\u00fcr die einzelnen Lehrg\u00e4nge, Kurse oder Seminare erfragt werden. Kontaktinformationen finden sich auf den Internetseiten von RUACH.<br>4. Vor Veranstaltungsbeginn erh\u00e4lt der\/die Teilnehmende eine Vorabinformation auf postalischem Weg oder per E-Mail, der gegebenenfalls weitere Informationen und Details zur Veranstaltung entnommen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Veranstaltungsgeb\u00fchr<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Die Veranstaltungsgeb\u00fchr enth\u00e4lt als Leistungen Honorare, Spesen der Dozenten, Raummieten und Kursmaterialien. Sollten Sonderleistungen anfallen oder Abweichungen hiervon notwendig sein, ist dies in der entsprechenden Ausschreibung im Jahrespro-gramm sowie im Internet separat benannt.<br>2. Auf der vom Teilnehmenden zu t\u00e4tigenden \u00dcberweisung sind stets die Rechnungsnummer, die Kursbezeichnung und der Name des Teilnehmenden anzugeben. Die \u00dcberweisung soll f\u00fcr RUACH kostenfrei erfolgen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Zahlungen aus dem Ausland. Alle f\u00fcr \u00dcberweisungen anfallenden Entgelte gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br>3. Die Veranstaltungsgeb\u00fchr ist \u2013 sofern nichts anderes in der Kursausschreibung oder der Rechnung angegeben ist \u2013 auf nachfolgende Bankverbindung zu \u00fcberweisen:<\/p>\n\n\n\n<p><br>DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V.<br>LIGA Bank eG<br>IBAN: DE20 7509 0300 0001 3711 50<br>BIC: GENODEF1M05<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Nach Vertragsschluss ist der\/die Teilnehmende zur Zahlung der in der Ausschreibung ausgewiesenen Kosten nach Rechnungsstellung durch RUACH verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die im jeweiligen Tagungshaus in Anspruch genommenen Leistungen werden \u2013 sofern nichts anderes in der Ausschreibung oder der Vorabinformation angegeben ist \u2013 vor Ort direkt mit dem\/der Teilnehmenden abgerechnet.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Teilnahmebescheinigung<\/h4>\n\n\n\n<p>Bei erfolgter Teilnahme erh\u00e4lt der Teilnehmende auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Organisatorische \u00c4nderungen<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der im Programm angek\u00fcndigten Kursleitenden bzw. Seminarleitenden geleitet wird. Sollten in der Ausschreibung angegebene Referierende ausfallen, bem\u00fcht sich RUACH um gleichwertigen Ersatz. Hier\u00fcber werden die Teilnehmenden informiert. Es steht ihnen in diesem Fall ein R\u00fccktrittsrecht zu.<br>2. Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgef\u00fchrt, so werden die angemeldeten Teilnehmenden nach Anmeldeschluss zeitnah informiert und erhalten bereits entrichtete Veranstaltungsgeb\u00fchren zur\u00fcck.<br>3. K\u00f6nnen Teile der Veranstaltung nicht in der urspr\u00fcnglich vorgesehenen Form durchgef\u00fchrt werden, bietet RUACH den Teilnehmenden, insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile, gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, so werden die Veranstaltungsgeb\u00fchren f\u00fcr nicht in Anspruch genommene Leistungen zur\u00fcckgezahlt. Einzelheiten dazu sind unter \u00a7 9 geregelt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Pflichten der Teilnehmenden<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung ist die Eintragung in die Anwesenheitsliste erforderlich.<br>2. Auf Verlangen ist die Anmeldebest\u00e4tigung vorzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch RUACH<\/h4>\n\n\n\n<p>1. RUACH kann vom Vertrag zur\u00fccktreten oder ihn k\u00fcndigen, wenn eine Veranstaltung aus Gr\u00fcnden, die RUACH nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.<br>2. Wird eine Veranstaltung nicht durchgef\u00fchrt, erhalten die Teilnehmenden die bereits entrichteten Veranstaltungsgeb\u00fchren zur\u00fcck. Wird eine Veranstaltung nur teilweise durchgef\u00fchrt, werden die Veranstaltungsgeb\u00fchren f\u00fcr nicht in Anspruch genommene Leistungen zur\u00fcckgezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Wird eine Veranstaltung aus Gr\u00fcnden, die RUACH zu vertreten hat, nicht durchgef\u00fchrt, \u00fcbernimmt RUACH \u2013 abweichend von \u00a7 3 Abs. 2 \u2013 die Kosten f\u00fcr Unterkunft und Verpflegung im jeweiligen Tagungshaus, wenn die Stornierungsfristen abgelaufen sind.<br>4. RUACH kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund k\u00fcndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei nicht erfolgter Zahlung der Veranstaltungsgeb\u00fchr vor. Auch eine nur teilweise erfolgte Zahlung der Veranstaltungsgeb\u00fchr stellt einen wichtigen Grund zur K\u00fcndigung dar, sofern der\/die Teilnehmende nicht aus einem gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsgrund zur Minderung berechtigt war.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 K\u00fcndigung und Widerruf durch die Teilnehmenden<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der\/die Teilnehmende kann den Vertrag \u2013 vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 4 bis 6 \u2013 jederzeit k\u00fcndigen. Hierf\u00fcr ist Textform ausreichend.<br>2. Eine telefonische Mitteilung, die Abmeldung bei der\/dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als K\u00fcndigung.<br>3. Die K\u00fcndigung wird von RUACH best\u00e4tigt.<br>4. Bei einer K\u00fcndigung weniger als einen Monat vor Beginn der Veranstaltung bzw. der ersten Kurseinheit eines mehrteiligen Lehrgangs ist die Kursgeb\u00fchr f\u00fcr die Veranstaltung bzw. diese Kurseinheit zu entrichten. Von dieser Regelung wird Abstand genommen, wenn eine Person von der Warteliste nachr\u00fcckt.<br>5. Bricht jemand nach Vertragsschluss die laufende Veranstaltung ab, so ist die Veranstaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr den gesamten Lehrgang zu entrichten. Ein R\u00fccktritt ist dem Sekretariat von RUACH oder dem\/der Verantwortlichen f\u00fcr die Veranstaltung in Textform mitzuteilen.<br>6. Falls der\/die Teilnehmende seine\/ihre Teilnahme an einer Veranstaltung aus wichtigen Gr\u00fcnden absagen muss, hat er\/sie dies so fr\u00fch wie m\u00f6glich dem Sekretariat von RUACH oder dem\/der Verantwortlichen f\u00fcr den Lehrgang in Textform mitzuteilen. F\u00fcr die vers\u00e4umte Kurseinheit werden, sofern kein Ersatzteilnehmer von der Warteliste nachr\u00fccken kann, keine Veranstaltungsgeb\u00fchren erstattet. Ausnahmen hiervon kann RUACH im begr\u00fcndeten Einzelfall nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen gew\u00e4hren.<br>7. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt von den oben aufgef\u00fchrten Regelungen unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Urheberrecht<\/h4>\n\n\n\n<p>Das Kopieren und die Weitergabe von Kursunterlagen sind ohne Zustimmung des\/der Berechtigten nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tontr\u00e4gern in den Veranstaltungen sind ohne Zustimmung nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 Haftung<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von RUACH nicht zu vertretenden Ausf\u00e4llen oder h\u00f6herer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchf\u00fchrung des Seminars. Einzelheiten dazu sind unter \u00a7\u00a7 7 und 9 geregelt.<br>2. F\u00fcr Gegenst\u00e4nde, die zu den Veranstaltungen mitgenommen werden oder f\u00fcr sonstige unmittelbare Sch\u00e4den jeder Art \u00fcbernimmt RUACH keinerlei Haftung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13\u00a0Streitschlichtung<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Zum 15. Februar 2016 hat die EU-Kommission eine Plattform f\u00fcr au\u00dfergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Diese gibt Verbrauchern die M\u00f6glichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Dienstleistungsvertr\u00e4gen zun\u00e4chst ohne die Einschaltung<\/p>\n\n\n\n<p>eines Gerichts zu kl\u00e4ren. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">ec.europa.eu\/consumers\/odr\/<\/a> erreichbar.<br>2. RUACH ist zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gem\u00e4\u00df \u00a7 36 VSBG nicht bereit und verpflichtet. RUACH ist jedoch stets bem\u00fcht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich auf direktem Weg zu kl\u00e4ren. In diesem Zusammenhang wird auf die E-Mail-Adresse ruach@orden.de hingewiesen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14\u00a0Datenschutz<\/h4>\n\n\n\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten der Teilnehmer wird auf die gesonderte <strong>##ung\u00fcltiger Link<\/strong> <a href=\"https:\/\/www.orden.de\/footerlinks\/haus-der-orden\/datenschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Datenschutzerkl\u00e4rung der DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V. auf orden.de<\/a> verwiesen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15\u00a0Salvatorische Klausel<\/h4>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>RUACH &#8211; bildung der ordensleute Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Rechtstr\u00e4ger\/ Geltungsbereich 1. 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